Grundgesretz für alle
Als das deutsche Grundgesetz 1949 in Kraft trat, war es geprägt von den Lehren aus der menschenverachtenden Politik des Nationalsozialismus. Ganz vorn, in Artikel 3, Absatz 3, ist deshalb das Diskriminierungsverbot verankert:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Doch trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur fanden queere Menschen keine Erwähnung.
Als Folge dessen war es möglich, dass jahrzehntelang schwule und bisexuelle Männer unter dem Schandparagraphen §175 strafrechtlich verfolgt werden konnten.
Bis heute bleiben queere Menschen vom im Grundgesetz verankerten Schutz vor Diskriminierung in Deutschland ausgeschlossen. Das wollen wir jetzt ändern.
Im Bundestag wird zurzeit eine Änderung des Artikels 3 beraten. Das ist die Gelegenheit, endlich das Diskriminierungsverbot zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität zu erweitern.
Wir fordern ein Grundgesetz für alle, das ALLEN Menschen Schutz, Gleichstellung und Würde garantiert.
Unterstütze den Appell der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE durch das Unterzeichnen der Petition und teile sie mit deinen Bekannten!
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