Grundgesretz für alle

Als das deutsche Grundgesetz 1949 in Kraft trat, war es geprägt von den Lehren aus der menschenverachtenden Politik des Nationalsozialismus. Ganz vorn, in Artikel 3, Absatz 3, ist deshalb das Diskriminierungsverbot verankert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt…
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