Das letze Wort – Schwester Agnetha antwortet
Am 26.09.2021 findet in der Schweiz die Volksabstimmung zur „Ehe für alle“ statt. Es gibt viele Contra Veröffentlichungen aus der konservativen Ecke, wie der SVP oder der „Schutzinitiative – Ehe für alle“. Zentrales Thema ist das Kindswohl, welches aus der Sicht der Vertreter*innen solcher Parteien und Gruppierungen gefährdet scheint. Zwei Veröffentlichungen habe ich mir herausgezogen und den Absendern geantwortet.
Verena Herzog SVP Nationalrätin (TG)
Sehr geehrte Frau Verena Herzog,
Ich nehme Bezug, auf Ihre Veröffentlichung: auf Ihrer Webseite der Partei,
«Ehe für alle» schadet dem Kindswohl
- Juli 2021, Verena Herzog, Nationalrätin, Frauenfeld
Sie schreiben: „Die «Ehe für alle» inklusive Samenspende für lesbische Paare ist verfassungsrechtlich höchst umstritten. Klar ist: Sie führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit, das Kindswohl bleibt auf der Strecke. Forderungen zur ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft werden folgen.“
Sehr geehrte Frau Herzog, wie verhält sich das bei durch Samenspende gezeugte Kinder in heteronormativ lebenden Familien von Mann und Frau? Tragen die Kinder auch hier schwere Schäden davon, weil der erziehende und der zeugende Vater nicht identisch sind? Das wäre sehr bedauerlich und in dem Falle wäre eine Samenspende als Zeugungsform grundsätzlich in Frage zu stellen.
Sie schreiben: „Die Ehe für alle würde Kindern jeglichen Kontakt zu ihren Vätern entziehen, allein aufgrund der Entscheidung ihrer Mütter. Hat das Recht, ein Kind zu bekommen, Vorrang vor dem Recht, einen Vater zu haben? Niemand kann seinem Kind verbieten, seinen Vater zu kennen.“
Sehr geehrte Frau Herzog, ich bin bei einer heterosexuellen Mutter aufgewachsen. Die ersten sieben Lebensjahre verbrachte ich mit ihr bei meinen Großeltern. Lassen Sie mich sagen, Oh doch, Familien können das Recht eines Kindes beschneiden, seinen Vater zu kennen. Dabei handelte es sich, wie schon erwähnt, in meinem Falle, um heteronormative Beziehungsformen. Meinen Vater habe ich erst sehr viel später kennen gelernt. Ihr Vergleich hinkt an dieser Stelle gewaltig.
Sie schreiben: „Die Familie ist ein tragendes Element eines jeden funktionsfähigen Staates und gründet unter anderem auf biologischen Fakten. Denn nur die Verbindung von Mann und Frau hat aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens.“
Sehr geehrte Frau Herzog, hier nehme ich gern noch einmal Bezug auf den Beginn. Die Zeugung von Leben durch einen heterosexuellen Geschlechtsakt, ist heutzutage nicht die einzige Form, um einen Kinderwunsch zu erfüllen. Familie ist etwas, dass sich im dauerhaften Wandel befindet. Das dürften Sie sicher auch schon bemerkt haben. War eine Familie zum Anfang des letzten Jahrhunderts noch ein, auch räumlich, sehr eng umrissenes Konstrukt, so entwickelte sich das Bild der Familie weiter. Die verschiedenen Generationen leben heute nicht selten weit auseinander, müssen selbst für sich sorgen. Neue Strukturen sind entstanden. Warum sollen dann gleichgeschlechtliche Familien kein tragendes Element eines funktionsfähigen Staates sein? Warum sprechen sie diesen Familien diese Fähigkeit pauschal ab?
Sie schreiben: „Bundesgericht und Bundesrat haben das Recht auf Ehe stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann interpretiert. Auch im Uno-Pakt ll über bürgerliche und politische Rechte, den die Schweiz unterzeichnet hat, wird das Recht der Ehe zwischen Mann und Frau anerkannt.“
Sehr geehrte Frau Herzog, wie viele heterosexuelle Ehen sind nicht von Dauer? Warum unterstellen Sie nicht heteronormativ lebenden Menschen, dass sie keine „auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft“ eingehen möchten? Haben Sie Angst davor, dass die Anerkennung einer „Ehe für Alle“ zu einer Aberkennung des Rechtes der Ehe zwischen Mann und Frau führen würde? Das wird wohl kaum pssieren. Zu dieser Annahme gibt es wahrlich keinen Grund.
Sie schreiben: „Dass die JUSO die Ehe schon längst abschaffen und die Jungfreisinnigen die Ehe durch eine sogenannte «Verantwortungsgemeinschaft» ersetzen und auch polygame Beziehungen erlauben wollen, kann ihren Positionspapieren entnommen werden.“
Sehr geehrte Frau Herzog, entschuldigen Sie bitte, aber das steht doch nun gerade am 26.09.21 nicht zur Abstimmung.
Sie schreiben: „Selbstverständlich ist es jedem Menschen freigestellt, mit wem er sein Leben teilen will. Mit der «eingetragenen Partnerschaft» ist der rechtliche Rahmen auch für homosexuelle Paare seit 2007 gegeben. Wer diesen Weg wählt, müsste jedoch auch die Grösse haben, gewisse Konsequenzen zu akzeptieren. Doch der so gross in Mode gekommene, grenzenlose Egoismus will nun die Samenspende für Lesbenpaare gesetzlich verankern, obwohl dies den Kinderrechten widerspricht und aus Sicht von Vernunft und Ethik nur als verantwortungsloses Gesellschaftsexperiment bezeichnet werden kann.“
Sehr geehrte Frau Herzog, eine eingetragene Partnerschaft ist keine Ehe. In vielen rechtlichen Bereichen, stehen Menschen
in einer eingetragenen Partnerschaft, den verheirateten heterosexuellen Menschen nach. Warum müssen Lesben und Schwule, die Größe haben, Konsequenzen, also Nachteile zu akzeptieren, wenn sie sich dazu entschließen, miteinander durch das Leben zu gehen und füreinander Verantwortung zu übernehmen? … Und by the Way … die sexuelle Orientierung wählt man nicht, als Weg, wie eine schnellste, kürzeste oder günstigste Route auf einem Navi.
Sie schreiben: „Nein zur Salamitaktik
Vor der Einführung der eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare versprachen die Befürworter hoch und heilig: Adoption und Samenspende-Zugang würden für homosexuelle Paare tabu bleiben. Wenige Jahre später wurde die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare eingeführt, und nun sollen mit der Ausweitung der Ehe auch der Zugang zum normalen Adoptionsverfahren rechtlich verankert und die Samenspende für lesbische Paare gutgeheissen werden.“
Sehr geehrte Frau Herzog: Mit dem „Hoch“ und dem „Heilig“ haben es doch wohl eher die Gegner*innen der „Ehe für alle“. Dass die Stiefkindadoption zum Thema wurde, hat (Sie werden es kaum vermuten) nicht damit zu tun, dass der/die Stiefkindadoptierende sich daraus größere Rechte versprach, das adoptierte Kind besser zur Hausarbeit verdonnern zu können, sondern mehr Verantwortung, gerade auch in Extremsituationen übernehmen zu können. Ohne die Stiefkindadoption wäre dies nicht möglich, weil diese Person zu dem Kind keine rechtliche Bindung hat. Ein Beispiel wäre das Auskunftsrecht bei Krankenhausaufenthalten eines Kindes.
Sie schreiben: „Was kommt als nächstes? Es wird nicht lange dauern, bis schwule Paare die ethisch inakzeptable Leihmutterschaft fordern werden. Damit würde die Degradierung der Frau zur käuflichen Gebärmaschine traurige Realität werden.“
Sehr geehrte Frau Herzog, mit Verlaub, Sie haben ein sehr schräges Bild vom Frauenbild schwuler Männer.
Sie schreiben: „Gegen das Kindswohl
Während der parlamentarischen Debatte wurde von Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine Etappierung der Vorlage und der vorläufige Verzicht auf die Samenspende für lesbische Paare empfohlen. Zu viele rechtliche Fragen, die für das Kind bedeutsam sind, seien offen. Unterdessen scheint es dem Bundesrat egal zu sein, dass noch mehr Kinder vorsätzlich vaterlos aufwachsen müssen und erst mit 18 Jahren erfahren dürfen, wer ihr leiblicher Vater ist.“
Sehr geehrte Frau Herzog, dazu hatte ich mich zu Beginn schon geäussert. Die Einschränkung des Kontaktes zum väterlichen Erzeuger eines Kindes, ist keine Domäne homosexueller Elternschaften. Das sehen Sie ja in den folgenden Zeilen selbst ein:
„Schon heute müssen zu viele Kinder bei gewollt oder ungewollt Alleinerziehenden auf einen Papi und ein väterliches Vorbild verzichten.“
Sie schreiben weiterhin: „Dabei ist, wie wir aus langjähriger Forschung und Erfahrung im Pflege- und Adoptivkindbereich wissen, die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie für die Identitätsentwicklung eines Kindes zentral.
Deshalb NEIN zur «Ehe für alle» und NEIN zur Samenspende!“
Sehr geehrte Frau Herzog, die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie kann ein Fluch und ein Segen sein. Immer wieder kehrende Berichte über Kindesmisshandlungen und Kindstötungen in heterosexuellen Familien belegen auch diese Möglichkeit. Hören Sie also bitte auf, die heteronormative Familienform als die einzige Form zu beschreiben, die dem Kindswohl dient und anderen Familienformen dieses pauschal abzusprechen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwester Agnetha Maria R.
Lieber Verein Schutzinitiative, Sehr geehrte Ehefüralle-Verhüter,
ich nehme mir die künsterische Freiheit, Ihnen direkt zwischen Ihren Zeilen zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Schwester Agnetha Maria R. O.S.P.I.
Nein zur «Ehe für alle»!
Der Vorstand des Vereins Schutzinitiative hat für die Abstimmung vom 26. September 2021 zur «Ehe für alle» einstimmig die Nein-Parole gefasst.
Dies aus folgenden Gründen:
1. Der Ehe-Begriff wird entwertet: «Ehe» bezeichnet eine auf christlicher Grundlage entstandene Art der Partnerschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer ausgelegt und für Kinder offen ist. Das ist die homosexuelle Partnerschaft nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gehe ich nach Ihrem Verständnis, dann entwerten Atheist*innen und Anhänger*innen der ca 250 auf der Welt vertretenen Religionen und Glaubensgemeinschaften den Begriff der Ehe ebenso, weil sie, wenn sie ihn verwenden, um in einer abgesicherten Partnerschaft miteinander zu leben und füreinander da zu sein wollen, dies aber nicht auf christlichen Grundlagen tun. Das ist eine sicher etwas engstirnige Sichtweise. Das Christentum gehört zwar zu den Weltreligionen, ist aber noch nicht die Weltbeherscher*innenreligion. … zum Glück.
2. Die Liebe wird entstellt: In der Ehe ist die Liebe ein fruchtbares sich Schenken und bringt Kinder hervor. In der homosexuellen Verbindung ist dies naturgemäss nicht der Fall. Kinder müssen beschafft werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hetereonormativ verheiratete Menschen ohne Kinder in ihrer Ehe entstellen damnach auch die Liebe, weil sie nicht fruchtbar der Welt keine Nachkommen schenken. Sind solche Konstrukte dann überhaupt noch Ehen?Haben Sie Angst vor Beschaffungskiminalität? Diese kommt hauptsächlich im Drogenmilleu vor. Hier werden Delikte begangen, um sich Drogen zu beschaffen. Kinder werden dort meines Wissens nicht gehandelt, eher kleinere, transportablere gut verkäufliche Gegenstände.
3. Das Kindeswohl wird missachtet: Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter. Die Ausrichtung des Kindes auf beide Geschlechter ermöglicht eine grundlegende und ganzheitliche Erfahrung des Menschseins.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit großer Bestürzung muss ich ihnen sagen, dass ich auch entrechtet aufgewachsen bin. Mein Vater wurde mir vorenthalten, weil meine Mutter sich vor(!) meiner Geburt scheiden ließ. Der später ersatzmäßig beschaffte Stiefvater konnte diese Lücke in meinem Leben natürlich auch nicht füllen. Mir ist heute noch ganz unwohl, wenn ich daran denke, auch wenn ich schon etwas länger kein Kind mehr bin. Können Sie bitte dafür sorgen, dass Ehescheidungen verboten werden? Ehegattenmorde sind ja zum Glück schon verboten.
4. Die Kinder werden in die Homosexualität hineingezogen: Bald werden Lehrbücher, Kinderfilme und Märchen so geschrieben, dass sie Werbung für homosexuelle Paare machen. Dadurch werden Kinder aktiv in die Homosexualität hineingezogen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kinder werden schon immer in die Heterosexualität hineingezogen. Ich erinnere da zum Beispiel an das Märchen Schneewittchen: Kurzfassung: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Schönste im ganzen Land? Das Leben der wunderschönen Prinzessin Schneewittchen ist am Hofe ihrer eifersüchtigen Stiefmutter bedroht. Sie findet jedoch sichere Zuflucht bei den liebenswerten sieben Zwergen. Als die böse Stiefmutter davon erfährt, schwebt Schneewittchen erneut in höchster Gefahr – ein vergifteter Apfel wird ihr zum Verhängnis. Obwohl, wenn ich es recht bedenke… Sieben Männer, die zusammen in einem Haus leben. Ist das eine Schwulen WG? Haben die Grimms damals schon durch das Hintertürchen angefangen, was wir heute fortzusetzen gedenken? Und ist dieses Märchen der Auslöser für meine Vorliebe zu süßen Männern, wallenden Gewändern und blasser Gesichtsfarbe? Ich danke Ihnen für diese (späte) Erkenntnis.
5. Der Abstimmungstext ist verfassungswidrig: Zur Abstimmung gelangt eine Änderung im Zivilgesetzbuch (Art. 92ff. ZGB). Dort soll unter anderem nicht mehr von «Brautleuten» die Rede sein, sondern nur noch von «zwei Personen», die eine Ehe eingehen wollen. Der Ehebegriff in der Bundesverfassung (Art. 14 BV, Materialien!) hingegen garantiert eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau.Die «Ehe für alle» führt zur Dekonstruktion der Geschlechtertypen und zur Feindschaft gegenüber der natürlichen Ehe und setzt diese neu auf die Stufe vielfältiger Lebensgemeinschaften herab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit die Erde keine Scheibe mehr ist, hat sich einfach zu viel verändert. Auf nichts ist mehr Verlass. Rosa und Hellblau haben ausgedient. Die Menschen wollen jetzt ganz neumodisch, selbst entscheiden, ob sie Mann oder Frau sind – oder irgendwas ganz Anderes. Wie soll Mensch denn da noch mitkommen? Ich schaue auch manchen Morgen ganz verwirrt in den Spiegel.Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Ihr Stimmrecht wahrzunehmen und «Ehe für alle» abzulehnen.Mit Dank und freundlichen GrüssenToni Bortoluzzi, a. Nationalrat / Präsident Verein Schutzinitiative Sehr geehrter Herr Toni Bortoluzzi, auch wenn es Ihnen schwerfallen mag. Erweitern Sie bitte Ihren Horizont. Die Welt ist etwas vielfältiger geworden, seit der Inquisition. Ich finde Frauen mit langen, roten Haaren einfach schön. (Viel schöner natürlich noch, Männer mit roten Haaren… Also wenn das Einer liesst, der sich angesprochen fühlt, bitte eine PN an mich)
Mit besten GrüßenIhre Schwester Agnetha Maria R.