Das Adoptionshilfe – Gesetz … oder komplizierter geht immer.
Update vom 04.07.2020: Bundesrat lehnt das Adoptionshilfe Gesetz ab!
Seit 2017 haben wir die Ehe für alle – und damit die gleichen Rechte, wie alle… denken unsere heterosexuellen Freunde, wie das Ehepaar Herbert und Mandy Schmitz. Doch – ist das so?
Gehen wir mal zurück in die Realschule, Biologieunterricht, Sexualkunde, Fortpflanzung. Dort haben wir lernen dürfen und vermutlich auch durch genügend eigene Experimente bestätigt bekommen, dass männliche Wesen und weibliche Wesen in gleichgeschlechtlicher Paarkonstellation nicht fortpflanzungsfähig sind.
Allerdings zeigt die Realität, manchmal durch Medienberichterstattung begleitet, dass sowohl schwule Pinguine, als auch humane lesbische Mütter sehr wohl sehr gut zur Brutpflege geeignet sind und dieses auch sehr aufopferungsvoll tun. Soweit so gut.
Doch nun beginnt es kompliziert zu werden.
Nur weil ein Kind in eine solche Regenbogenfamilie mit hineingebracht wird oder gar als bewusste Entscheidung zweier miteinander verheirateter Frauen durch Insamination gezeugt und in diese Ehe hinein geboren wird, sind diese beiden Frauen nicht automatisch – beide – die Mütter dieses Kindes.
In heterosexuellen Ehen ist dies anders. Ein Kind, welches in eine Ehe zwischen Mann und Frau hineingeboren wird, ist automatisch ein Kind des Familienvaters, selbst wenn der Postmann vor 9 Monaten zwei Mal bei Mandy klingelte, als sie allein zu Haus war. Findet den Unterschied!
Okay, ist ja alles nicht so schlimm. Dafür gibt es ja das Adoptionsrecht, könnte man* jetzt sagen. Stimmt, das gibt es. Aber dieses Adoptionsrecht ist in seiner jetzigen Fassung auf, wie war es anders zu erwarten, heterosexuelle Beziehungsformen, zugeschnitten. Jugendämter und Familienrichter, die über eine Adoption eines Kindes des eine*n Partner*s durch de*n andere*n Partne*r in Regenbogenfamilien zu entscheiden haben, können also willkürlich nach der Farbe der Unterhose (bis auf diese muss sich de*r adoptiv-willige Elternteil häufig entblößen) entscheiden, ob einer Adoption zugestimmt wird.
Doch dafür wurde ja jetzt das Adoptionshilfegesetz vom Bundestag verabschiedet… Dieses regelt unter Anderem verbindlich, dass nur nach einer verpflichtenden Beratung, durch Adoptionsvermittlungsstellen, welche durch diese bescheinigt wird, einer Adoption zugestimmt werden kann.
Nehmen wir hier wieder das Beispiel zweier lesbischer Mütter, ihres gutaussehenden, charmanten, gebildeten, intelligenten schwulen Freundes (Achtung Klischee!), der seinen Samen zur Verfügung gestellt hat, der ja sonst … okay, lassen wir die Details …. Diese drei müssen also nach der Entbindung des Wunschkindes erst mal zur Adoptionsberatung. Sonst geht da nix. Die Kleine hätte sonst nur eine Mutter, also die Gebär-Mutter.
Okay, das sind doch dann endlich mal klare Verhältnisse, könnte man meinen. Doch sind diese verhältnismäßig? Der Postmann, der zwei Mal klingelte, muss beim Ehepaar Schmitz doch auch mit den beiden Schmitzens auch nicht mit zur Beratungsstelle, damit der kleine süße Luca Jean von Herbert als dessen Sohn adoptiert wird.
Es gibt in der heterosexuellen Familiengerichtsbarkeit keine zertifizierte Elternschaft (es sei denn, es gäbe Gründe, diese anzuzweifeln). Aber das ist ja wieder die andere Fahrtrichtung.
Es wird also Zeit für eine Anpassung des Adoptions- und Abstammungsrechts. Nicht im Sinne einer Benachteiligung oder Verkomplizierung, sondern in einer Vereinfachung, die den mittlerweile vielfältigeren Formen des Familienlebens in unserer Gesellschaft gerecht wird.
Dies setzt aber voraus, dass dieses so beschlossene Adoptionshilfegesetz so nicht zum Einsatz kommt, also vom Bundesrat abgelehnt wird. Zu diesem Thema gibt es weitere Erläuterungen auf der Webseite des LSVD und er hat auch eine Petition gestartet.
Es wäre doch schön, wenn Petra und Susanne auf die interessierte Frage der Schmitzens: „Ihr habt doch mit der Homo-Ehe die gleichen Rechte, wie wir auch – Oder?“ einfach lächeln und mit „Ja!“ antworten könnten, während sie beobachten, wie der süße Luca Jean mit ihrer Melissa Ellen in der Buddelkiste ein Cinderella Schloss baut. Doch da braut sich schon Unheil am Horizont zusammen. Wer von beiden darf die Prinzessin sein?